Gesetzesentwurf und IP-Logging für Internetzensur

Nachdem mehrere Internetprovider der Internetzensur beigetreten sind (mehr: Internetzensur in Deutschland) geht es jetzt weiter.

Ein fertiger Gesetzesentwurf (pdf, 13 Seiten) ist nun verfasst.

Dieser Gesetzesentwurf besagt, dass

  • die Provider die Stopp Seite selber hosten sollen. Zudem sind sie verpflichtet alle Zugriffe auf diese Seite – damit also auch auf die „gesperrten“ Seiten – zu loggen und sie wöchentlich an das BKA zu übergeben!
  • nicht mehr nur außereuropäische Webseiten gesperrt werden sollen.
  • der Kreis der zu Sperrenden Webseiten vergrößert wird. Es werden nicht mehr nur illegale Webseiten gesperrt, sondern auch Webseiten, die auf solche Inhalte verlinken.
  • es nicht um die Wirksamkeit der Sperren geht. Die Vorschrift sei, so wörtlich, „auf eine Handlungspflicht ausgerichtet […], nicht auf einen Erfolg
  • nur „Anbieter“, die mehr als 10.000 „Kunden“ haben, betroffen sind. Es bleiben als viele illegale Seiten auf der Strecke und bei den größeren Anbietern ist es dem Bundeskabinett bewusst, „dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann.“.

Der Gesetzesvorstoß, der bereits heute mit der Änderung des Telemediengesetzes durch das Bundeskabinett abgesegnet werden soll, begründet sich immer noch auf den Statistiken des BKA, die nachweislich jedoch falsch gedeutet werden. So spricht das Bundesfamilienministerium von einer um über 111 Prozent gesteigerten Verbreitung von Kinderpornografie im Jahresvergleich von 2006 und 2007. Tatsächlich gemeint ist jedoch die Besitzverschaffung, in die nur die Menge der eingeleiteten Ermittlungsverfahren eingeht. Die Verbreitung von Kinderpornografie blieb im selben Zeitraum konstant. Mehr noch: Mit einer so umstrittenen wie ausladenden Ermittlungsaktion namens „Operation Himmel“ wurden über 12.000 Verfahren wegen Zugriffs auf Kinderpornografie eröffnet. Ein Großteil dieser Verfahren wurde mittlerweile eingestellt, bisher ist zudem keine Verurteilung im Zuge der Ermittlungen bekannt. In die Statistik fließen diese Zahlen dennoch ein.

Quelle: computerbase.de

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